Warum Schleswig-Holstein bald Casinos zur Kasse bittet

Steuern für Online-Casinospiele

Der neue Staatsvertrag zur Neuregelung des Glücksspielwesens in Deutschland – „Glücksspielstaatsvertrag 2021″ – ist in Kraft getreten und gilt ab dem 1. Juli 2021. Und somit dem gleichen Datum, an dem die wesentlichen Änderungen des Rennwett- und Lotteriegesetzes in Kraft treten. Zu denen gehört auch die Einführung neuer Sondersteuern auf online poker und virtuelle Automatenspiele, die für Veranstalter gelten. Wie genau die Steuern aussehen sollen, erfahren Sie hier!

Schleswig-Holstein

Online Gaming aktualisiert

Nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 müssen die Anbieter von glücksspielen zahlreiche Voraussetzungen erfüllen, um eine Konzession zu erhalten. Diese richten sich zum Teil nach der Art der angestrebten Konzession.

Grundsätzlich gilt weiterhin, dass keine verbotenen glücksspiele angeboten oder vermittelt werden dürfen. Weiterhin müssen Minderjährige und gesperrte spieler von der teilnahme ausgeschlossen werden. Neu ist außerdem, dass der Anbieter jedem Spieler ein Konto zuweisen muss. Jeder Spieler darf in der Regel nur einen Betrag von bis zu 1.000 Euro pro Monat einzahlen.

Die Konzessionen für kartenspiele, online casino spielautomaten und Sportwetten werden Erstbewerbern für einen begrenzten Zeitraum von fünf Jahren erteilt. Spätere Konzessionen erteilt man für sieben Jahre. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann die Aufsichtsbehörde kürzere Zeiten festlegen. Die gemeinsame glücksspielaufsichtsbehörde der Länder ist in Sachsen-Anhalt und ist insbesondere für die Aufsicht über glücksspiel zuständig. Anträge für die Veranstaltung von spiele und casinos kann man ab dem 1. Juli 2021 stellen. Doch welcher Art von Steuern sehen sich diese Anbieter bald gegenüber?

Steuern für Online Games

Zusätzlich zu den Änderungen des Glücksspielstaatsvertrags wurden neue Steuerbestimmungen in das Rennwett- und Lotteriegesetz aufgenommen. Die neue Steuer für virtuelle spiele gilt für Simulationen physischer automaten, die online angeboten werden. Diese neue Steuer gilt auch für alle Arten von Glücksspiel ohne Bankier, die man an einem virtuellen Tisch spielt. Steuerpflichtige, müssen dies dem zuständigen Finanzamt unverzüglich mitteilen, damit eine Steuernummer erteilt werden kann.

Sondersteuererklärungen
Die eingeführten Sondersteuern sind als Selbstveranlagungssteuern konzipiert. Veranstalter dieser Spiele, die in Deutschland ansässig sind, sind verpflichtet, die Steuern abzuführen. Nicht in Deutschland ansässige Veranstalter können ebenfalls steuerpflichtig sein, wenn die Spieler physisch in Deutschland anwesend sind.

Während es bei inländischen Veranstaltern unerheblich ist, wo sich der Spieler befindet, ist bei ausländischen Veranstaltern der Ort der Besteuerung der Ort, an dem der Spieler die zum Abschluss des Spielvertrags erforderlichen Handlungen vornimmt. In diesen Fällen ist das Land der Präsenz des Spielers wichtig.

Für die slots sind außerdem nur Spiele zwischen natürlichen Personen erfasst. Voraussetzung für die Steuerpflicht ist, dass der Veranstalter des spiels in Deutschland ansässig ist oder der Spieler die zum Abschluss des Spielvertrags erforderlichen Handlungen in Deutschland vornimmt.

Der Anmeldungszeitraum für die neuen Steuern ist der Kalendermonat. Die Steuererklärung für Juli 2021 muss man bis zum 15. August 2021 einreichen und die Steuer zahlen. Nachfolgende Erklärungen sind bis zum 15. des Monats nach Ende des Steuerzeitraums fällig.

Steuerbemessungsgrundlage, Steuersatz und Zeitpunkt
Die Steuerbemessungsgrundlage ist der jeweilige Einsatz des Spielers, abzüglich des Betrags der Steuer. Der Einsatz umfasst alle Ausgaben, die der Spieler tätigt, um eine Gewinnchance beim Spiel zu erhalten. Für online-spiele gilt ein einheitlicher Steuersatz von 5,3 Prozent. Der Zeitpunkt, an dem die Steuer anfällt, ist der Zeitpunkt, an dem man den Einsatz tätigt.

Weitere relevante Entwicklungen
Im Hinblick auf die neue Besteuerung haben der Deutsche Sportwettenverband und der Europäische Glücksspiel- und Wettverband bei der Europäischen Kommission eine Beihilfebeschwerde wegen Ungleichbehandlung von Online- und Offline-Spielen eingereicht. Bei physischen Glücksspielangeboten, wie in Spielhallen, sind nur die Bruttoeinnahmen, die beim Anbieter verbleiben steuerpflichtig, und es wird die kommunale Vergnügungssteuer erhoben. Wie dieser Fall jedoch ausgeht, bleibt abzusehen.

Fazit

Aus mehrwertsteuerlicher Sicht sind die vor der Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes aufgeworfenen Fragen bezüglich der Besteuerung von Einnahmen geklärt worden. Die von den Veranstaltern von Glücksspielen erbrachte Dienstleistung besteht ferner darin, dass sie den Spielern die Möglichkeit geben, gegen eine Gebühr zu spielen. Denn für die Umsatzsteuer ist es unerheblich, ob man durch das Glücksspiel gegen ein gesetzliches Gebot oder Verbot verstößt.

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