Laut eines Jugendmagazins eine coole Sache

In Deutschland sorgte das „Mädchen“-Magazin in der vergangenen Woche für Aufregung. Dort forderte man die jungen Mädchen auf, Online Spielbanken zu besuchen. Auch ein passender Anbieter wurde in dem Online-Artikel direkt mitverlinkt. Die Message des Magazins: Wer Glücksspiele spielt, steigt damit als Mädchen seine Attraktivität.

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Rituale sollen beim Gewinnen helfen

Das Magazin versuchte, einen guten Artikel um den Online-Spielbank-Link zusammenzuschustern. Man wies die minderjährigen Leserinnen deshalb darauf hin, dass sich Glücksspiele perfekt mit Glücksritualen in Einklang bringen ließen. Auch Sportwetten seien einen Versuch wert.

Dass der Artikel auf verschiedenen Ebenen schwierig ist, wird schnell klar: Glücksspiel ist Minderjährigen in Deutschland verboten. Offen in einem Magazin, das sich an minderjährige Leserinnen richtet, für das Glücksspiel zu werfen, ist nicht nur moralisch fragwürdig.

Der zweite Kritikpunkt findet sich bei der Schleichwerbung: Nicht selten werden Artikel getarnt, Links möglichst „natürlich“ in den Text eingepflegt. Hier ist aber mehr als eindeutig, dass es sich um Werbung für ein Online Casino handelt, die selbstverständlich gekennzeichnet werden muss. Viele Anbieter möchten nicht, dass in den Artikeln ein Werbeartikel-Verweis zu finden ist. Letztlich ist es aber Sache des Magazinbetreibers, nur ordnungsgemäß gekennzeichnete Artikel zu veröffentlichen.

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Online Spielbanken sind häufige Werbepartner

Nach einer weiteren Recherche stieß man auf weitere Artikel in dem Magazin, in denen für Online Spielbanken geworben wird. Beispielsweise findet sich ein Artikel über die Liebe, in dem zwischen der Wahl zwischen Geld und Liebe gesprochen wird – mit Verweis auf das Glücksspiel.

Bis jetzt hat sich die Redaktion des Magazins nicht zu den Vorfällen geäußert. Besonders das Werben für Glücksspiele bei Minderjährigen scheint für Ärger zu sorgen. Dass die Artikel nicht als Werbung gekennzeichnet werden, rundet die Problematik ab.

Keine Neuheit im Internet

Schleichwerbung ist längst keine Seltenheit mehr. Von Influencern auf Instagram bis hin zu Blogs und Online-Magazinen – überall ist Schleichwerbung zu finden. Manchmal hagelt es Abmahnungen und hohe Strafgelder, manchmal scheint aber auch nichts zu passieren.

Der Hintergrund dieser Artikel mit Verweisen auf Online Spielbanken dient einerseits der direkten Werbung, ist für die Spielbankbetreiber aber auch in punkto Linkbuilding ein wichtiges Thema: Wer bei Google gefunden werden möchte, braucht gute Backlinks. Dieses Hilfsmittels bedienen sich mittlerweile alle guten Online Spielbanken und versuchen, ihre Seiten in verschiedenen Magazinen oder Blogs unterzubringen, die ein gutes Ranking haben. Das „Mädchen“-Magazin ist ein gutes Beispiel dafür, kann es sich doch täglich einer Vielzahl an Klicks erfreuen und ist entsprechend gut bewertet von Google.

Wer also letztlich die Schuld trägt, bleibt zu klären: Sind es die Casinobetreiber oder allein die Magazine, die derartige Werbung ohne Kennzeichnung veröffentlichen? Wünschenswert wäre hier eine Besserung von beiden Seiten, sodass Artikel zumindest als Werbung kenntlich gemacht werden dürfen. Fakt ist auch, dass Glücksspiel-Werbung für Minderjährige nicht in Ordnung ist, weshalb die Kritik an der Redaktion absolut angemessen ist.

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